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AG Berlin-Lichtenberg, 21.11.2013 - 17 C 42/13 |
Zitiervorschläge
AG Berlin-Lichtenberg, Entscheidung vom 21. November 2013 - 17 C 42/13 (https://dejure.org/2013,56538)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- mietrechtsiegen.de
Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Mietvertragskündigung wegen Zahlungsverzugs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zahlungsverzug - Kündigung erst nach einem Monat
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ordentliche Kündigung wegen Mietrückständen nur bei Vorliegen eines Zahlungsverzugs über Zeitraum vom mindestens einen Monat - Mietrückstand muss zudem monatliche Miete übersteigen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.10.2012 - VIII ZR 107/12
Anforderungen an eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters
Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 21.11.2013 - 17 C 42/13
Eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung i.S.d. § 573 Abs. 1 S. 1 BGB setzt deshalb nicht nur voraus, dass die Höhe des Mietrückstandes den Betrag einer monatlichen Miete übersteigt, sondern, dass dieser Zahlungsverzug über einen Zeitraum von mindestens einem Monat vorliegt (vgl. arg. e contratio BGH, Urt. v. 10.10.2012 - VIII ZR 107/12; ebenso: Herrlein in NJW 2013, 2944 [2945]).